Rechtliches
Hier finden Sie grundsätzliche rechtliche Anforderungen, die Sie erfüllen müssen. Wenden Sie sich für eine detaillierte Beratung gerne an Ihre regionale Tourismusorganisation. Mit einem Klick auf den Link finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen.
Baurecht
Sobald Sie Wohnraum als Ferienunterkunft vermieten, ändert sich die Nutzungsart des Gebäudes bzw. der Wohnung. Möglicherweise muss eine Baunutzungsänderung beantragt werden. Außerdem müssen Bestimmungen zu Fluchtwegen, zur Statik des Gebäudes sowie zum Schall- und Brandschutz (z. B. Anbringen von Rauchmeldern) erfüllt sein.
Auskünfte zum Baugenehmigungsverfahren erteilt die für Sie zuständige Untere Bauaufsicht des jeweiligen Landkreises. Ein Verzeichnis der Unteren Baufaufsichten im Saarland finden Sie mit einem Klick auf den Link unter www.saarland.de.
Gewerbeanzeige
Grundsätzlich ist jede*r Gastgeber*in verpflichtet, die Vermietung gegenüber dem örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Das Gewerbeamt prüft, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und ein Gewerbe anzumelden ist.
Steuern
Die Einnahmen aus der Vermietung von Gästeunterkünften sind zu versteuern. Ob darüber hinaus eine Umsatz- oder Gewerbesteuer abzuführen ist, hängt von der Höhe der Jahreseinnahmen ab. Informieren Sie sich beim zuständigen Finanzamt oder einem*einer Steuerberater*in.
- Umsatzsteuerpflicht bei Jahresumsatz ab 22.000 € (Stand 2024)
- Gewerbesteuerpflicht bei Jahresumsatz ab 24.500 € (Stand 2024)
Versicherungsschutz
Vermieter*innen einer Ferienunterkunft müssen dafür sorgen, dass Gäste die Unterkunft gefahrlos nutzen können und nicht zu Schaden kommen. Kontrollieren Sie regelmäßig den baulichen Zustand Ihrer Unterkunft. Wir empfehlen Ihnen – auch zu Ihrer eigenen Absicherung – den Abschluss einer Rechtsschutz- sowie einer entsprechenden Haftpflicht- und Hausratversicherung. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrer Versicherungsagentur in Verbindung.
Mietvertrag und Gastaufnahmebedingungen
Wir raten Ihnen, einen Mietvertrag mit Ihren Gästen abzuschließen und die dazugehörigen Gastaufnahmebedingungen auszuhändigen. Entsprechende Mustervorlagen erhalten Sie auf Anfrage bei der Tourismus Zentrale Saarland.
Ihre Ansprechpartnerin
Stephanie Kaiser
Tourismus Zentrale Saarland
E-Mail info@tz-s.de Stichwort "Musterverträge"